Schutzzeichen erfreuen sich in Deutschland schon seit längerer Zeit wachsender Beliebtheit. Das R im Kreis ®, das Trademark Symbol ™ sowie das Copyrightzeichen ‑ das C im Kreis © ‑ tauchen immer wieder im Rechtsverkehr auf.
Was bedeuten diese Zeichen? Welche rechtlichen Vorgaben gelten für ihre Benutzung? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie sie rechtswidrig verwenden?
Über diese und weitere Fragen klärt die folgende Themenseite auf.
Übersicht
- R im Kreis ®
- In den USA verpflichtend
- In Deutschland nicht verboten
- Das ®-Zeichen darf nicht irreführend sein
- TM: Trademark
- Das TM-Zeichen darf nicht irreführend sein
- ©: Copyright
R im Kreis ®
Das R im Kreis steht für „Registered Trademark“. Das Symbol stammt aus dem US-amerikanischen Markenrecht. Es soll bestätigen, dass eineMarke beim US-amerikanischen Markenamt, dem United States Patent and Trademark Office (USPTO), eingetragen ist. Dem Markeninhaber wird der volle Markenschutz bescheinigt.
In den USA verpflichtend
Fehlt das Symbol, kann der Markeninhaber im US-amerikanischen Markenrecht Schadensersatz für eine Markenrechtsverletzung erst dann verlangen, wenn der Rechtsverletzer von der Markeneintragung tatsächliche Kenntnis erlangt hat. Anders ist die Rechtslage im deutschen Recht: Hier ist die tatsächliche Kenntnis des Rechtsverletzers von der Markeneintragung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen entbehrlich.
In Deutschland nicht verboten
Eingetragene Marken müssen in Deutschland nicht mit einem R im Kreis gekennzeichnet werden. Die Nutzung des Symbols ® kann rechtlich zulässig und sinnvoll sein. Das R im Kreis begründet keinen selbständigen Markenschutz. Der kennzeichnende Hinweis hebt die eigenen Rechte in besonderer Weise hervor. Dadurch kann ein Werbeeffekt erzeugt werden. Nachahmer und Trittbrettfahrer werden unter Umständen davon abgeschreckt, die geschützte Marke rechtswidrig für sich zu nutzen.
Das ®-Zeichen darf nicht irreführend sein
Die Nutzung des ®-Zeichens darf den Rechtsverkehr allerdings nicht in die Irre führen. Dies verbietet das Wettbewerbsrecht. Die Werbung mit dem Zusatz ® darf deshalb nur für Zeichen verwendet werden, die tatsächlich als Marke registriert sind.
Soll mit dem R im Kreis für Waren- oder Dienstleistungen geworben werden, muss der Markenschutz für diese Waren- oder Dienstleistungen auch tatsächlich bestehen. Nimmt der Rechtsverkehr an, dass ein Markenschutz gerade auch in Deutschland besteht, ist die Werbung mit dem Symbol ® irreführend, wenn ein solcher nur im Ausland besteht (OLG Köln, Urteil vom 27.11.2009, Az. 6 U 114/09).
Bei Wort-Bild-Marken muss das ® hinter der vollständigen Marke und nicht nur hinter dem Wortbestandteil stehen (BGH, Beschluss vom 17.10.2014, Az. I ZB 11/13 ‑ „grill meister“).
Wenn Sie das ®-Zeichen in rechtswidriger Weise nutzen, können Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Ob eine Abmahnung berechtigt ist und wie Sie sich beim Erhalt einer Abmahnung verhalten sollten, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab.
TM: Trademark
Das kleine hochgestellte Zeichen ™ „TM“ stammt ebenfalls aus dem US-amerikanischen Recht. Es steht für „Unregistered Trademark“ und wird für Zeichen verwendet, die bereits beim Markenamt angemeldet, aber noch nicht registriert sind. Durch das Trademarksymbol soll ein bereits erhöhter Rechtsstatus nachgewiesen werden.
Das Trademarkzeichen ist dem deutschen Recht fremd, weshalb im Rechtsverkehr leicht Missverständnisse entstehen. Dadurch drohen Abmahnungen.
Das TM-Zeichen darf nicht irreführend sein
Das Landgericht München I stellt das TM-Zeichen dem ®-Symbol gleich. Demnach soll bei der Verwendung des TM-Symbols eine unzulässige Irreführung vorliegen, wenn die Marke lediglich angemeldet, aber noch nicht registriert ist (LG München I, Urteil vom 23.07.2003, Az.1 HK O 1755/03).
Anderer Rechtsauffassung ist das Landgericht Essen. Nach seiner Ansicht ist der TM-Zusatz für eine bereits angemeldete, aber noch nicht registrierte Marke, nicht irreführend (LG Essen, Urteil vom 04.06.2003, Az. 44 O 18/03). Diesen Ansatz vertritt auch das Kammergericht Berlin in einer aktuelleren Entscheidung. Der angesprochene deutschsprachige Verkehr verstehe das TM-Symbol dahingehend, dass eine Markeneintragung beantragt worden sei (KG, Beschluss vom 31.05.2013, Az. 5 W 114/13).
Bei der Nutzung des TM-Zeichens sollten Sie bis zur höchstgerichtlichen Klärung der Frage Vorsicht walten lassen. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte mit der Verwendung des Zeichens bis zur Eintragung der Marke gewartet werden. Dann kann aber auch das R im Kreis verwendet werden, weshalb das TM-Zeichen keinen großen Mehrwert in Deutschland aufweist.
©: Copyright
Der Copyright-Hinweis stammt aus früheren Zeiten. In den USA mussten die Urheberrechte bis Ende der achtziger Jahre registriert und mit dem Copyright Hinweis versehen werden, da Rechte an dem Werk ansonsten löschen konnten.Seit 1989 entsteht das Copyright in den USA automatisch. Copyrights können nach wie vor registriert werden. Das dient allerdings vor allem der Beweissicherung und der einfacheren Ermittlung von etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Mit dem Copyrightzeichen © wird zum Ausdruck gebracht, dass bezüglich eines Werkes – zum Beispiel hinsichtlich eines Textes, Fotos, Liedes, oder einer Website etc. – einUrheber existiert. Der Copyright-Hinweis ist allerdings lediglich ein tatsächlicher Hinweis auf den Urheber bzw. Schöpfer bestimmter Werke. Ob die so bezeichneten Werke tatsächlich Urheberrechtsschutz genießen, ist damit aber nicht gesagt.
Nur wer selbst Urheber ist, darf das © in Verbindung mit dem eigenem Namen nutzen. Wer lediglich ein Nutzungsrecht erworben hat – beispielweise durch eine Lizenz – ist dazu nicht befugt.
Ähnliche Artikel
27.05.2024
OLG Hamm: Nachrichten über Social Media-Dienste sind elektronische Post
13.05.2024
EuGH-Generalanwältin: Milliardenstrafe gegenüber Google gerechtfertigt
10.05.2024
BGH legt EuGH Fragen zum urheberrechtlichen Werkbegriff vor
08.05.2024
BGH: „Kölner Dom“ wird keine Marke
07.05.2024
Bezeichnung „Focus Kapseln“ für Nahrungsergänzungsmittel ist wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung
06.05.2024
EuGH zur Markenverletzungsklage von Harman International Industries
01.05.2024
Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf Nicht-Verbraucherverträge
30.04.2024
OLG Düsseldorf: Fake-Bewertungen sind wettbewerbswidrig
29.04.2024
WICK DayNait darf sich nicht „Deutschlands Nr. 1“ nennen
Ähnliche Themen
IT-Recht
Irreführende Werbung
Vertrieb von Arzneimitteln
Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)
Moderecht
Testimonialwerbung – Was ist erlaubt, was ist verboten?
Amazon-Maßnahmenplan nach Kontosperrung
Boykottaufrufe – Zulässiges Mittel im Wettbewerb?
Einfaches Nutzungsrecht
Alle Themen von A-Z